AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich
    1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen von Prof. Lauth (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner (nachstehend „Teilnehmer“ genannt), soweit zwingende gesetzliche Vorschriften nichts anderes bestimmen.
    1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von vier (4) Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.
  2. Anmeldung, Zustandekommen des Vertrages
    2.1 Die Anmeldung zu einer Aus- und Weiterbildungsmaßnahme kann über die Internetpräsenz des Veranstalters, schriftlich oder in Ausnahmefällen telefonisch erfolgen. In letzterem Fall ist eine schriftliche Bestätigung nachzureichen. Die Anmeldung gilt als verbindlich und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert.
    2.2 Jeder Teilnehmer erhält binnen zehn (10) Tagen nach Eingang seiner Anmeldung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben per E-Mail.
    2.3 Ein Vertrag kommt mit Zugang der verbindlichen Anmeldebestätigung beim Kunden zustande.
    2.4 Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise für ein Inhouse-Seminar, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Dieser erfordert die Schriftform und ist ebenfalls verbindlich.
  3. Vertragsdauer und Teilnahmegebühr
    3.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch vereinbarten Zeitpunkt.
    3.2 Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der zugrundeliegenden Kursbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
    3.3 Der Teilnehmer kann per Überweisung seiner Zahlungspflicht nachkommen.
    3.4 Sämtliche Zahlungen sind vierzehn (14) Tage nach der schriftlichen Anmeldebestätigung durch den Veranstalter ohne jeden Abzug fällig. Ausnahmen sind nach Absprache mit dem Veranstalter möglich und erfordern die Schriftform. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 %-Punkten – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
    3.5 Die Teilnahmegebühr ist – soweit nicht anders ausgewiesen – gem. §4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Umsatzsteuer befreit. Im Falle eines Wegfalls dieser Befreiung und/oder einer Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes erhöht sich die Teilnahmegebühr entsprechend §29 UStG (Umsatzsteuergesetz).
  4. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
    4.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Beschreibung der Weiterbildungsmaßnahme, die dem Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer zugrundeliegt. Diese ist auf der Internetpräsenz des Veranstalters einsehbar. Bei Inhouse-Kursen wird sie nach Absprache schriftlich fixiert.
    4.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.
  5. Rücktritt und Kündigung des Teilnehmers
    5.1 Der Teilnehmer kann vom Vertrag schriftlich bis sechs (6) Wochen vor Kursbeginn gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 25 EUR zurücktreten. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall nicht in Rechnung gestellt. Eine bereits bezahlte Teilnahmegebühr wird abzüglich der Bearbeitungsgebühr zurückerstattet.
    Bei einem späteren Rücktritt oder Nichterscheinen ist die Teilnahmegebühr anteilig nach Zeitpunkt des Rücktritts zur Zahlung fällig:
    Ab sechs (6) Wochen vor Kursbeginn: 40%
    Ab zwei (2) Wochen vor Kursbeginn: 100%
    5.2 Im Krankheitsfalle oder bei dem Vorliegen Höherer Gewalt stellt der Veranstalter mangels Eigenverschuldens und eigener Vertragstreue die vereinbarte Leistung in Rechnung. Der Kursbesuch kann nach Absprache jedoch alternativ durch einen vom Teilnehmer gestellten Ersatzteilnehmer erfolgen, soweit er den kursspezifischen Anforderungen genügt. Die Entscheidung hierüber trifft der Veranstalter.
  6. Rücktritt und Kündigung des Veranstalters, Höhere Gewalt
    6.1 Der Veranstalter behält sich vor, die Durchführung der Aus- und Weiterbildungsmaßnahme abzusagen bzw. zu kündigen, wenn das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung zu gering ist. Bei Kursabsagen wird der Veranstalter dem Kunden einen Ersatztermin anbieten oder die Teilnahmegebühr erstatten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen (insb. Erstattung von Fahrt- und Übernachtungskosten).
    6.2 In Fällen Höherer Gewalt behält sich der Veranstalter die Absage von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen vor. Höhere Gewalt im Sinne dieser Vorschrift beinhaltet -ist aber nicht beschränkt auf- Streiks, Vertragsverstöße von Erfüllungsgehilfen, Krankheit, Unfall, Feuer, Überflutung, Embargo, kriegerische Handlungen, Aufstände und andere Umstände, die sich außerhalb der zumutbaren Einflussnahmen des Veranstalters befinden und ihn davon abhalten, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen.
    6.3 Der Veranstalter ist von der Erfüllung der vertraglichen Pflichten insoweit und solange befreit, wie diese durch Höhere Gewalt verhindert wird. Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, ist der Veranstalter berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Soweit es durch die Umstände möglich ist, wird der Veranstalter Sie von Beginn und Ende der Änderungen in Folge Höherer Gewalt informieren.
    6.4 Ansprüche auf Schadenersatz bzw. Ersatz entstandener Auslagen in Fällen Höherer Gewalt ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter bzw. seine Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
  7. Änderung von Veranstaltungen
    7.1 Die Änderung einzelner Kursbausteine oder der Austausch von Dozenten durch den Veranstalter stellt keine Einschränkung der vereinbarten Leistung dar, sofern das Ausbildungsziel nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Entsprechende Änderungen gibt der Veranstalter auf seiner Internetpräsenz bekannt.
    7.2 Der Veranstalter behält sich eine Verlegung des Veranstaltungsortes aus organisatorischen Gründen vor. Der neue Veranstaltungsort muss mit vertretbarem Aufwand erreichbar sein und die Teilnehmer werden hierüber rechtzeitig schriftlich informiert.
  8. Allgemeine Teilnahmebedingungen
    8.1 Bild- oder Tonaufzeichnungen im Rahmen der Veranstaltung bedürfen in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Gleiches gilt für jede spätere Verwendung von Bild- oder Tonaufzeichnungen der Veranstaltung, die nicht ausschließlich privaten Zwecken dient. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss von der jeweiligen Veranstaltung und ggf. zu entsprechenden Schadensersatzforderungen.
    8.2 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Falle nicht erstattet.
    8.3 Der Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
    8.4 Die Anreise und Teilnahme erfolgen auf eigene Gefahr.
  9. Haftung
    9.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
    9.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
    9.3 Für Gegenstände die in den Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen mitgenommen werden oder für sonstige unmittelbare Schäden und Kosten inklusive Verdienstausfall, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, Datenverlust, Reisekosten, Folge- und Vermögensschäden jeder Art übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung.
  10. Datenverarbeitung für eigene Zwecke
    10.1 Der Teilnehmer willigt ein, dass Kontaktinformationen zum Zwecke der Durchführung und Förderung der Geschäftsbeziehung (einschließlich Marketingzwecken) elektronisch gespeichert und genutzt werden.
    10.2 Der Veranstalter verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Aus- und Weiterbildungsmaßnahme erhaltenen Informationen und Daten vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch über die Beendigung der Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme hinaus.
  11. Urheberrechte
    11.1 Sämtliche im Rahmen der Veranstaltungen zugänglich gemachten Inhalte, Text-, Bild- und Tonmaterialien sowie Softwareprogramme sind urheber- und/oder markenrechtlich geschützt. Die Speicherung und Nutzung der Materialien ist nur zu Ihren eigenen Fortbildungszwecken gestattet. Kein Teil des Werkes darf – auch nicht auszugsweise – in irgendeiner Form oder durch irgendein Verfahrung genutzt, reproduziert oder in irgendeiner Form verbreitet werden.
  12. Allgemeines
    12.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des Veranstalters.
    12.2 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
    12.3 Eine Änderung des Vertragspunktes 12.2 bedarf ebenfalls der Schriftform.
    12.4 Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
    12.5 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
    (Stand: 12/2010)
Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
Gerhard Lauth, Wiesenweg 6b, 50259 Pulheim, info@weiterbildung-lauth.de
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Seminarunterlagen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
(Ende der Widerrufsbelehrung)